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Rechtliche Schritte gegen Vorzugstrasse ! Wie sich Betroffene helfen könnten.

Die DB Netz AG wird am 13.04.2021 die Vorzugstrasse bekannt geben. Betroffene Grundstückseigentümer, die damit nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit bereits vor einem Planfeststellungsverfahren zu klagen. Eine vorbeugenden Unterlassungsklage ist im Hauptantrag zulässig. Das Landgericht München 1 bestätigt dies in einem Endurteil vom 21.7.2020 (Aktenzeichen: 28 O14459/19). Rechtschutzversicherungen könnten gebenfalls die Kosten übernehmen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten PDF.